GEMA und Hörproben

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ICHBINZACHI
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GEMA und Hörproben

#1 Beitrag von ICHBINZACHI »

Im achtziger.de-Board wurde gepostet, daß es wohl Ärger mit der GEMA wegen der Verlinkung von Hörproben gab auf der Seite coverinfo.de !

Bitte noch mehr aufpassen !!!

Gegebenenfalls sollten alte Links gezielt rausgenommen werden.

Die Verlinkung auf fremde Webseiten, wie zuletzt sowieso gehandhabt wird
vorgeschlagen. Man sollte jedoch diejenigen, die eine Hörprobe hochladen und hier verlinken darauf hinweisen, daß diejenigen auch dafür haftbar gemacht werden können ... es heisst nicht, daß wenn es so gehandhabt wird, nicht derjenige Ärger bekommen kann, der die Hörprobe irgendwo hochlädt.
Zuletzt geändert von ICHBINZACHI am Mo, 26.06.2006 12:55, insgesamt 1-mal geändert.

Scheul
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#2 Beitrag von Scheul »

Da gehe ich doch glatt mal lesen. Geht es um Songsuchen?
a l a l a l a l a lo a lo a lo a lo a lo a love a love a love again

Scheul
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#3 Beitrag von Scheul »

In welchem Thema?
a l a l a l a l a lo a lo a lo a lo a lo a love a love a love again

ICHBINZACHI
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#4 Beitrag von ICHBINZACHI »

Im Musikbereich ...
http://forum.achtziger.de/thread.php3?id=2873&BoardID=2

Gero hat daraufhin auch reagiert und diverse Links ge-xt ... sonst ist er ja eigentlich immer im Hintergrund

Gast

#5 Beitrag von Gast »

Moin,

jetzt muß ich mal die alte Geschichte vorkramen:
Was ist denn rausgekommen mit dem "Hörprobenproblem" ?

Ich hab letztens hier auch Hörprobenlinks reingesetzt und möchte
natürlich niemandem hier Schwierigkeiten machen. Die G*M*
ist mmn genau so ein Abzockerverein wie der andere mit 3 Buchstaben.
Die beobachten, was die Leute so machen und wenn Ihnen die Gelegenheit
günstig erscheint, kriechen sie aus ihren Löchern hervor, einfach
ekelhaft. Ergebnis ist, daß man als rechtschaffender Bürger paraniod
wird, weil man nicht mehr nach "gefühltem Recht" hantieren kann und
links und rechts im Straßengraben diese R*tten lauern...

...Aber "Veröffentlichen durch Setzen eines links" ist doch auch
Schwachsinn, oder ? Das ganze ist ja eh schon öffentlich und mit
Suchmaschinen zu finden. Ich kenn noch keinen Fall oder Entwicklung
wo man durch Anklicken eines links Urheberrechte verletzen kann.

Sind hier vl. Juristen an Bord, die wenigstens "durch die Blume"
Entwarnung geben können ?

Gruß IngoZ

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TeeKay
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#6 Beitrag von TeeKay »

Anonymous hat geschrieben:Moin,

jetzt muß ich mal die alte Geschichte vorkramen:
Was ist denn rausgekommen mit dem "Hörprobenproblem" ?

Ich hab letztens hier auch Hörprobenlinks reingesetzt und möchte
natürlich niemandem hier Schwierigkeiten machen. Die G*M*
ist mmn genau so ein Abzockerverein wie der andere mit 3 Buchstaben.
Die beobachten, was die Leute so machen und wenn Ihnen die Gelegenheit
günstig erscheint, kriechen sie aus ihren Löchern hervor, einfach
ekelhaft. Ergebnis ist, daß man als rechtschaffender Bürger paraniod
wird, weil man nicht mehr nach "gefühltem Recht" hantieren kann und
links und rechts im Straßengraben diese R*tten lauern...

...Aber "Veröffentlichen durch Setzen eines links" ist doch auch
Schwachsinn, oder ? Das ganze ist ja eh schon öffentlich und mit
Suchmaschinen zu finden. Ich kenn noch keinen Fall oder Entwicklung
wo man durch Anklicken eines links Urheberrechte verletzen kann.

Sind hier vl. Juristen an Bord, die wenigstens "durch die Blume"
Entwarnung geben können ?

Gruß IngoZ
Hi,

bin zwar selber kein Jurist, beschäftige mich aber umfassend mit dem Thema Internetrecht.

Bisher habe ich die Erkenntnis, dass das Mitschneiden, sowie Downloads aus dem WWW nicht strafbar ist.

Strafbar hingegen sind die Uploads.

Die Industrie versucht zwar immer wieder, Personen vor Downloads zu warnen, aber gesetzlich gesehen steht dieser Faktor nicht als Straftat fest.

Der Mittschnitt aus dem Radio auf Kassetten, wie es früher ja praktiziert wurde, stellte ebenfalls keine Straftat dar, sondern nur die Weiterverbreitung (Verkauf) solcher Mitschnitte war/ist strafbar.

In diesem Zusammenhang noch ein aktuelles Urteil:

LG Hamburg: Filesharing – Rückschlag für Piratenjäger
30.03.2008 » Tags: Filesharing,Beweismitel, Tauschbörsen, Abmahnung, IP-Adresse, Ausdruck, Staatsanwaltschaft, LG Hamburg , Az. 308 O 76/07
Filesharer wird es freuen, die Industrie schaut in die Röhre. So zumindest könnte man das aktuelle Urteil des LG Hamburg vom 14.03.2008 (Az. 308 O 76/07) zusammenfassen. Für die Piratenjäger ist es jedenfalls ein herber Rückschlag. Denn nach Ansicht des Hamburger Gerichts sind die bisher üblichen Beweismittel wie Protokolle und Bildschirmausdrucke nicht ausreichend. Auf diesen finden sich üblicherweise die Dateinamen, sowie IP-Adresse desjenigen, der diese zum Upload bereitgestellt hat. Diese stellen jedoch kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen dar, so die Begründung der Richter und reichen deshalb alleine nicht aus, um die Zugehörigkeit einer IP-Adresse zu einem bestimmten Nutzer zu nachzuweisen.

So hatte im Vorliegenden Fall ein Tonträgerhersteller auf Unterlassung geklagt. Wie üblich reichte dieser als Nachweis für den rechtswidrigen Upload entsprechende Protokolle und Ausdrucke der Staatsanwaltschaft und eines von ihm beauftragten Unternehmens ein. Anhand dieser sollte nachgewiesen werden, dass die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt dem Beklagten zugeordnet werden kann.

Das LG Hamburg wies die Klage ab und akzeptierte die von dem Kläger übermittelten Ausdrucke als Beweise nicht. Die selbst gefertigten Ausdrucke sind nach Ansicht des Gerichts kein geeignetes Beweismittel dafür, dass der Anschlussinhaber die bezeichneten Aufnahmen über seinen Internetanschluss der Beklagten öffentlich zugänglich gemacht hat.

Auch eine Aussage des als Zeugen benannte Leiters des Ermittlungsunternehmens ließ das Gericht nicht gelten, da dieser bei der Nachforschung im konkreten Fall nicht anwesend war und die Musikdateien nicht angehört hat.

Fazit:

Das Urteil ist als Rückschlag für die Musikindustrie den Kampf gegen Onlinepiraten zu werten. Allerdings heißt dies nicht, dass Filesharing bei Verstößen gegen das Urheberrecht nicht mehr verfolgt wird. Es wurden hier lediglich die Anforderungen an die notwendigen Beweismittel höher gesetzt.


Quelle: http://www.e-recht24.de/news/tauschboersen/799.html

MfG

Teekay

P.S. Der Inhaber eines Boards (Forums) ist so gesehen nicht derjenige, der ein Upload bereit stellt, nur weil ein Gast (Mitglied) einen Link postet. Admins und Mods distanzieren sich ja für die Haftung von solchen Beiträgen, wie es ja seiner Zeit vom LG Hamburg verlangt wurde und dürften daher auch nicht belangt werden. (Ist aber nur meine Meinung dazu und die Mühlen der Justiz mahlen gelegentlich etwas eigenartig...;-)
Früher war alles besser! :-)

ICHBINZACHI
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#7 Beitrag von ICHBINZACHI »

Danke für den Beitrag ... hatte noch keine Zeit das mal durchzulesen ...

aber ...

Es wurden in diesem Fall Ermittlungsfehler gemacht, aus denen die MI-Ermittler lernen werden.

Dieses Urteil hat keinerlei Auswirkungen auf ein Forum wie dieses !!!
Da es in keinem Wort erwähnt wird !

Es wird ja auch nirgends geschrieben, daß der Upload von Urheberrechtlich geschützten Musik/Videodateien mit einmal nicht mehr
strafbar ist !!! Es gilt nach wie vor das Gesetz ;)

Und Teekay ... "nur Upload" wurde durch die letzte Neufassung konkretisiert, so daß auch Download aus illegalen Quellen belangt werden kann.

Einzig die Ermittler müssen wohl oder übel die Sharer auf frischer Tat ertappen ...

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#8 Beitrag von TeeKay »

ICHBINZACHI hat geschrieben:Danke für den Beitrag ... hatte noch keine Zeit das mal durchzulesen ...

aber ...

Es wurden in diesem Fall Ermittlungsfehler gemacht, aus denen die MI-Ermittler lernen werden.

Dieses Urteil hat keinerlei Auswirkungen auf ein Forum wie dieses !!!
Da es in keinem Wort erwähnt wird !

Es wird ja auch nirgends geschrieben, daß der Upload von Urheberrechtlich geschützten Musik/Videodateien mit einmal nicht mehr
strafbar ist !!! Es gilt nach wie vor das Gesetz ;)

Und Teekay ... "nur Upload" wurde durch die letzte Neufassung konkretisiert, so daß auch Download aus illegalen Quellen belangt werden kann.

Einzig die Ermittler müssen wohl oder übel die Sharer auf frischer Tat ertappen ...
Huhu Zachi,

Du wirst lachen, aber den Thread im achtziger.de-Board habe ich mir selber nicht durch gelesen.

Ich wollte nur sagen, dass es Fakt ist, dass ein Admin oder Moderator für Beiträge, die ein User (Mitglied) schreibt, nicht haftbar gemacht werden darf, sofern er sich von weiterführenden Links distanziert hat.

:roll:

OK, ok, Du hast mich erwischt... :lol:

Habe den Thread im achtziger.de-Board nicht gelesen... :oops:

:wink:

MfG

Teekay
Früher war alles besser! :-)

ICHBINZACHI
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#9 Beitrag von ICHBINZACHI »

Man kann zu dem Urteil eigentlich nur spekulieren, was dahintersteckt bzw was sich der Richter bei dem Urteil eventuell gedacht haben könnte.

Meine persönliche Einschätzung ist, da hauptsächlich Screenshots und Dokumentierung der IP-Adresse hier angeführt wurden ...

Vor Gericht darf kein Beweismittel gelten, welches man auf illegalem Wege beschafft hat ... da sich die Ermittler hier offenbar selbst in Bauernfängermentalität in einer "illegalen Quelle" befunden haben dürften,
und evtl. sogar mit Testdateien gearbeitet haben werden ... sonst könnte der Download wahrscheinlich gar nicht dokumentiert werden, sind diese Beweismittel selbst "auf illegalem Wege" beschafft worden und damit ungültig.

Wie gesagt ... es ist Spekulation ;)

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#10 Beitrag von TeeKay »

ICHBINZACHI hat geschrieben:Man kann zu dem Urteil eigentlich nur spekulieren, was dahintersteckt bzw was sich der Richter bei dem Urteil eventuell gedacht haben könnte.

Meine persönliche Einschätzung ist, da hauptsächlich Screenshots und Dokumentierung der IP-Adresse hier angeführt wurden ...

Vor Gericht darf kein Beweismittel gelten, welches man auf illegalem Wege beschafft hat ... da sich die Ermittler hier offenbar selbst in Bauernfängermentalität in einer "illegalen Quelle" befunden haben dürften,
und evtl. sogar mit Testdateien gearbeitet haben werden ... sonst könnte der Download wahrscheinlich gar nicht dokumentiert werden, sind diese Beweismittel selbst "auf illegalem Wege" beschafft worden und damit ungültig.

Wie gesagt ... es ist Spekulation ;)
Na immerhin reichte der nicht legale Weg, um Dr. Klaus Zumwinkel zum Winkel gehen zu lassen... ;-)

Spekulativ gesagt:

Wenn all die Leute, die illegal handeln, belangt werden, so hätte es ja niemals eine EU-Osterweiterung geben können, oder?

:roll: :wink:

:lol:

Das soll soll kein Angriff gegen den ehemaligen Warschauer Pakt darstellen und ist, wie auch Deine Worte, rein spekulativ zu lesen...

:wink:
Früher war alles besser! :-)

Scheul
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#11 Beitrag von Scheul »

Sehr interessant und danke für den Artikel. Trotzdem bitte hier keine Files tauschen ... :D
a l a l a l a l a lo a lo a lo a lo a lo a love a love a love again

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